Hauptausschuss
Teil eines Parlaments oder Gremiums / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert den Begriff des Parlamentarismus, zum ehemaligen Organ der Österreichischen Hochschülerschaft resp. Hochschülerschaften an den Universitäten siehe Universitätsvertretung der Studierenden.
Als Hauptausschuss wird ein repräsentativ zusammengesetzter Teil eines Parlaments oder eines sonstigen größeren Gremiums bezeichnet, der als ständige Arbeitsgruppe fungiert. Die Geschäftsordnung des Parlaments regelt seine Zuständigkeiten, zu denen beispielsweise die inhaltliche Vorbereitung der Vollversammlungen des Parlaments gehören kann oder verfassungsrechtliche Fragen.
Nationalparlamente haben neben den Hauptausschüssen noch eine größere Anzahl von Fachausschüssen, die sich im Allgemeinen nach den Zuständigkeiten der Ministerien gliedern – zum Beispiel Justiz-, Verteidigungs- und Sozialausschuss.