Hauptstadtfrage der Schweiz
politische Kontroverse über die zukünftige Hauptstadt der Schweiz im Jahr 1848 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates entstand eine Kontroverse darüber, ob die Schweiz eine Hauptstadt (anstelle der bis damals wechselnden «Vororte») haben solle, und wenn ja, welche. Sie endete in einem Kompromiss: Am 28. November 1848 wählten der National- und Ständerat die Stadt Bern als Bundessitz der Schweiz, wogegen Lausanne, Luzern und Zürich Standort für andere hohe Institutionen des Bundes sein sollten.
Die Festschreibung Berns als Sitz des Bundesrates (Exekutive) und als Sitz der Bundesversammlung (Legislative) geschieht heute im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz beziehungsweise im Parlamentsgesetz. Aus föderaler Rücksichtnahme wird Bern jedoch nicht «Hauptstadt» oder «Bundeshauptstadt», sondern «Bundesstadt» genannt. In keiner der drei Bundesverfassungen wurde je eine «Bundesstadt», «Bundeshauptstadt» oder «Hauptstadt» festgeschrieben.
Weil Bern in einem modernen Staatsverständnis alle Zentrumsfunktionen einer Hauptstadt erfüllt, verwendet der Gemeinderat der Stadt Bern (Stadtregierung) in jüngster Zeit vermehrt den Begriff «Hauptstadt». In der französischsprachigen und in der italienischsprachigen Schweiz wird Bern umgangssprachlich ebenfalls als «Capitale», sprich «Hauptstadt», bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung lautet in diesen Sprachen «Ville fédérale» bzw. «Città federale».[1]