Hausrecht
Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches (Hausfrieden) und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, was und wer sich darin aufhält / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Hausfrieden ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Siehe auch: Frieden#Hausfrieden, Frieden im Haus und häuslicher Frieden bzw. Burg Hausfreden.
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden.