Heilung (Recht)
Überwindung eines Formmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte. Die Heilung betrifft überwiegend Formmängel, aber nicht ausschließlich.