Herrschertitel
Herrscher/Staatsoberhaupt in einer Monarchie / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Herrschertitel steht dem Oberhaupt in einem monarchisch geführten Staat zu.
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In den Teilen Europas außerhalb Deutschlands war die Gleichwertigkeit niederer Adelstitel mit einem Herrschertitel die Ausnahme, sodass hier lediglich bei höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden durfte, dass sie als Herrschertitel verstanden werden konnten. Dazu zählten und zählen bis heute:
- Kaiser – abgeleitet aus dem Namen Cäsars für Imperator. Gleichwertig dazu Schah, Padischah, Sultan, Kalif, Empereur, Zar, Khagan (Großkhan, Khan aller Khane), der chinesische Sohn des Himmels, der japanische Tennō, der äthiopische König der Könige (Neguse Negest) und der indische Großmogul
- König – oder auch Rex (lat. für König), King, Konung, Roi, Rey, Rè, Malik, Khan
- Großherzog – über dem Herzog stehend (Prädikat: königliche Hoheit); heute lediglich: Großherzogtum Luxemburg – engl.: Grand Duke
- Herzog – mit dem englischen Duke vergleichbar oder Hertig, Duc, Duque, Duca;
- Landgraf und Markgraf – fürstlicher Rang eines Grafen, Herrscher über eine Landgraf- oder Markgrafschaft
- Fürst – oberster Rang in einem Fürstentum (heute nur noch Liechtenstein, Monaco, Wales und Asturien) – Prince, Furste, Principe