Herztodkriterium
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Das Herztodkriterium ist eine Regelung von Donation after cardiac death (DCD) – früher Non-heart-beating donation (NHBD, englisch für „Spender, dessen Herz nicht schlägt“) genannt. Es wurde Ende der 1970er Jahre als Todeskriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen für Organtransplantationen eingeführt.
In Deutschland wird als Todeskriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen der Hirntod verwendet.