Hofkammer (Habsburgermonarchie)
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Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie die zentrale Finanzbehörde zur Aufbringung der Einnahmen und Bedeckung der Ausgaben von Hof und Staat. Sie nahm im Wesentlichen bis zu ihrer Ablösung durch das k.k. Finanzministerium 1848 die Aufgaben wahr, welche heute von den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen erledigt werden.