Inhalt (Strafrecht)
Inhalte in Form von Schriften, Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Inhalt ist im deutschen Strafrecht Anknüpfungspunkt für zahlreiche Straftatbestände. Inhalte werden in § 11 Abs. 3 StGB definiert. Als Inhalte gelten solche, die in Schriften, Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.