Insiderhandel
Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Insiderhandel bei Börsengeschäften. Zum selbigen im Energiehandel siehe Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).
Insiderhandel bedeutet im Finanzwesen die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat, da er die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beeinträchtigt.