Kölner Gerichtswesen vom Mittelalter zur Neuzeit
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Das Kölner Gerichtswesen lag über Jahrhunderte fest in der Hand der Kölner Erzbischöfe. Mit der Gründung einer ersten städtischen Verwaltung im Jahr 1216[1] gelang es dem die Bürgerschaft vertretenden Rat der Stadt, auf dem Gebiet der Gerichtsbarkeit sukzessiv Eigenständigkeit zu erlangen.