Kammerherr
Hofbeamter eines regierenden Herrschers / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Kammerherr?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Ein Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer;[1] mittellateinisch Cambellanus oder Cambrerius, französisch Chambellan, englisch Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden die Kammerherren dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.
Zu unterscheiden ist das Hofamt von dem des Kämmerers, eines Finanzbeamten – jedoch wurde das hier behandelte Hofamt in Österreich und Bayern ebenfalls Kämmerer genannt.[1][2]
Der Rang der Kammerherren war sehr hoch angesetzt; sie rangierten an einigen Höfen über den Generalleutnanten, an anderen über den Generalmajoren, an noch anderen mit diesen gleich.[3][4]