Kaufvertrag (Deutschland)
normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Kaufgegenstände können Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige vermögenswerte Positionen sein. Im synallagmatischen Verhältnis dazu steht die Kaufpreiszahlung. Der Kaufvertrag ist in der Wirtschaft das häufigste Umsatzgeschäft.