Kirchenpatronat
Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn über eine Kirche / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Kirchenpatronat oder Patronatsrecht (lateinisch ius patronatus), kurz auch Patronat, ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.