Kirchliches Amtsblatt
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Ein kirchliches Amtsblatt dient den der Alt-Katholischen Kirche, der evangelischen Landeskirchen, in einigen Freikirchen und den Bistümern der römisch-katholischen Kirche als amtliches Publikationsorgan für Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte.
Veröffentlicht werden unter anderem:
- Kirchengesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfügungen der Kirchenleitung
- Satzungen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände und anderer kirchlicher Vereinigungen
- Haushaltspläne
- Urkunden, neue und alte Siegel, Veranstaltungshinweise, Personalnachrichten wie zum Beispiel Versetzungen und Stellenausschreibungen
- Urteile kirchlicher Gerichte, Rechtsprechungsübersichten.
Während der 1950er bis in die 1980er Jahre wurden in kirchlichen Amtsblättern auf dem Gebiet der DDR auch theologische und kirchengeschichtliche Aufsätze veröffentlicht.
In den letzten Jahren werden die Ausgaben auch vermehrt online publiziert.
Staatliche Rechtsnormen werden als innerkirchliches Recht nur wirksam, wenn sie in einem Amtsblatt verkündet worden sind.