Kodizill
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Ein Kodizill war eine im österreichischen Rechtswesen definierte einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthielt. Ein Kodizill konnte zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Mit Inkrafttreten des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 am 1. Jänner 2017[1] wurde der Begriff des Kodizills durch „sonstige letztwillige Verfügungen“ ersetzt.