Kollegialorgan
Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht. Gegensatz ist das aus nur einer Person bestehende Einzelorgan.