Kombinierte Nomenklatur
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Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist eine EU-einheitliche achtstellige Warennomenklatur für den Außenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik, im Besonderen den Gemeinsamen Zolltarif sowie die Statistik seitens Eurostats und der nationalen statistischen Ämter.
Schnelle Fakten Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. ...
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 | |
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Titel: | Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Kombinierte Nomenklatur |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht, Amtliche Statistik |
Grundlage: | EWGV, insbesondere auf Art. 28, 43, 113 und 235 |
Datum des Rechtsakts: | 23. Juli 1987 |
Veröffentlichungsdatum: | 10. September 1987 |
Inkrafttreten: | 13. September 1987 |
Fundstelle: | ABl. L 256 vom 7. September 1987, S. 1–675 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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Sie wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt.