Kommissar
von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert den Beruf bzw. das Amt, für die gleichnamigen Krimiserien siehe Der Kommissar bzw. Kommissar X, für das gleichnamige Lied Falcos siehe Der Kommissar (Lied).
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Ein Kommissar (von mittellateinisch commissarius „Beauftragter, Bevollmächtigter, Vertreter, Stellvertreter“[1]), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von französisch commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Landes-,[2] Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit-, Regierungskommissare und Bischöfliche Kommissare.