Kontrollratsgesetz Nr. 10
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Das von den Alliierten erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) (englisch Control Council Law No. 10, abgekürzt CCL10) vom 20. Dezember 1945 bildete in den ersten Nachkriegsjahren die wichtigste Rechtsgrundlage für Prozesse gegen Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Kontrollratsgesetz Nr. 10: Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. |
Kurztitel: | Kontrollratsgesetz Nr. 10 |
Abkürzung: | KRG 10 |
Art: | Nationales Recht |
Geltungsbereich: | Deutschland in den Grenzen vom 2. September 1945 |
Erlassen aufgrund von: | Berliner Erklärung |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Erlassen am: | 20. Dezember 1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 55) |
Inkrafttreten am: | 24. Dezember 1945 |
Außerkrafttreten: | BRD: 30. Mai 1956 (BGBl. I. S. 437) DDR: 20. September 1955 (Ministerratsbeschluss UdSSR) |
Weblink: | Text auf Verfassungen.de |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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