Vertragsstrafe
zu zahlende Geldsumme bei Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.