Kurpräzipium
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Das Kurpräzipium, auch Kurpräzipuum genannt, war der Länderteil in den Territorien der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, der jeweils mit der Kurwürde immer verbunden war und unveräußerlich sein sollte. Seine Funktion entspricht dem eines Präzipuums im Allgemeinen, ein Vorrecht zu haben, etwas zeitlich vor anderen zu nehmen.