Lüth-Urteil
Urteil des Bundesverfassungsgerichts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Januar 1958[1] ist ein in der deutschen Rechtswissenschaft vielzitiertes Grundsatzurteil zur Grundrechtsdogmatik. Es beschäftigt sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit und hebt dessen Bedeutung als „Grundlage jeder Freiheit überhaupt“[2] hervor. Zudem konstituiert es eine „objektive Wertordnung“ als konstitutiven Bestandteil der deutschen Verfassung.