Landeshoheit
Herrschaftsgewalt eines Landesherren / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Landeshoheit (auch: Lands-Hoheit, Landes-Obrigkeit; lat. superioritas territorialis, jus territorii) wurde vor allem im 17. und 18. Jahrhundert die von einem Landesherrn ausgeübte oberste Herrschaftsgewalt über ein Territorium im Heiligen Römischen Reich bezeichnet.