Verband (Recht)
Gruppe von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften (juristische Personen) aller Art / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen. Im Gegensatz dazu ist ein Verbund eine eher lose Vereinigung ohne die genannten internen Organisationsstrukturen.