Landgericht Berlin II
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Dieser Artikel behandelt das aktuelle Landgericht Berlin II. Für das historische Landgericht gleichen Namens siehe Landgericht Berlin II (Preußen).
Das Landgericht Berlin II ist das für alle Zivilsachen zuständige Landgericht des Bundeslandes Berlin. Es entstand zum 1. Januar 2024 durch die Aufteilung des Landgerichts Berlin in zwei eigenständige Gerichte; das Landgericht Berlin I ist seither für Strafsachen zuständig. Das Landgericht Berlin II verfügt über zwei Standorte (Littenstraße in Berlin-Mitte und Tegeler Weg in Berlin-Charlottenburg).