Landtagspräsident (Deutschland)
Parlamentspräsident eines deutschen Landesparlaments / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Ein Landtagspräsident ist der Parlamentspräsident eines deutschen Landesparlaments. Er leitet im Wechsel mit seinen Stellvertretern die Plenarsitzungen des Landtags, führt Wahlen und Abstimmungen durch und vertritt das Parlament in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen. Er wird von den Landtagsabgeordneten aus deren Mitte gewählt und bildet zusammen mit den Vizepräsidenten und ggf. weiteren Mitgliedern das Präsidium oder den Vorstand. Im Einvernehmen mit diesem Lenkungsgremium führt er die Dienstaufsicht über die Bediensteten des Landtags.
Die Landtagspräsidenten sind in der „Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates“ zusammengeschlossen. Dort werden insbesondere Fragen der internen und externen Herausforderungen der Landesparlamente, deren Arbeit, Stellung und Aufgaben, Fragen des Föderalismus, des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts behandelt.
Die Landtagspräsidenten erhalten eine um eine Funktionszulage erhöhte Abgeordnetenentschädigung.