Landwirtschaftliche Sozialversicherung (1885)
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Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) zusammen mit der Sozialversicherung für den Gartenbau bildeten in Deutschland bis zum 31. Dezember 2012 die Sozialversicherung für die selbständigen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Unternehmer, deren Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörigen, Altenteiler (Rentner) sowie deren mitversicherte Angehörige (z. B. Kinder). Sie umfasste die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (seit 1885), Landwirtschaftlichen Alterskassen (seit 1. Oktober 1957), Landwirtschaftlichen Krankenkassen (seit 1. Oktober 1972) und die landwirtschaftlichen Pflegekassen (seit 1. Januar 1995). Damit waren in diesem Sonderversicherungssystem alle für den Berufsstand relevanten Bereiche der Sozialversicherung über verschiedene Träger vereinigt.
Seit dem 1. Januar 2013 wird die soziale Sicherung für diese Versicherungszweige durch den bundesweit zuständigen Verbundträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sichergestellt.