Mütter des Grundgesetzes
vier Frauen des Parlamentarischen Rats, die 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland miterstellten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten.
Im Corpus von Google Bücher findet sich die erste Erwähnung von „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ im Jahr 1976.[1] Nach vereinzelten Funden hierbei steigt die Erwähnung der Frauen ab 1988 merklich.