Nachlass
im archivarischen Sinne einer Institution vermachtes archivwürdiges Material / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt Archivwürdiges – zur erbrechtlichen Bedeutung siehe Erbschaft oder Nachlassverfahren (Begriffsklärung).
Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.[1] Sofern der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.