Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Landesgesetz in Niedersachsen, Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (gültig ab 1. April 1979) ist die Grundlage des Denkmalrechts im deutschen Land Niedersachsen. Das Gesetz wird in der Regel mit der Abkürzung NDSchG zitiert. Es ist eines von 16 Denkmalschutzgesetzen in Deutschland, da die Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz aufgrund der Kulturhoheit der Länder auf der Ebene der Länder liegt.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz |
Abkürzung: | NDSchG, DSchG ND |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Niedersachsen |
Rechtsmaterie: | Denkmalschutzrecht, Kulturschutzrecht |
Fundstellennachweis: | GVBl. Sb 22510 01 |
Erlassen am: | 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517) |
Inkrafttreten am: | 1. April 1979 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 ÄndG vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 135) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Oktober 2011 (Art. 3 ÄndG vom 26. Mai 2011) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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