Oberster Gerichtshof für die Britische Zone
Revisionsgericht letzter Instanz in der Britischen Besatzungszone / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHBrZ, gängiger OGH) war ein 1947 von der britischen Militärregierung[1] eingerichtetes letztinstanzliches Revisionsgericht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafsachen). Es bestand von März 1948 bis September 1950 und hatte seinen Sitz in Köln[2] im Justizgebäude Reichenspergerplatz (Saal 301). Sein Präsident wurde 1949 Ernst Wolff, Generalstaatsanwalt war Karl Schneidewin.
Der Zuständigkeitsbereich des OGH umfasste die vier Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bzw. die acht OLG-Bezirke Schleswig, Hamburg, Braunschweig, Celle, Oldenburg, Düsseldorf, Hamm und Köln.
Das Gericht fungierte gewissermaßen als zeitliches Bindeglied zwischen dem Reichsgericht (RG) und dem Bundesgerichtshof (BGH), wenn auch mit beschränkter territorialer Zuständigkeit. In der amerikanischen und der französischen Besatzungszone gab es keinen vergleichbaren obersten Gerichtshof. Der OGH wurde mit der Gründung des BGH aufgelöst, der ab dem 1. Oktober 1950 zuständig war.[3]