Option (Wirtschaft)
Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem bestimmten Preis (Optionspreis) zu kaufen oder an diese zu verkaufen. Macht der Optionsnehmer von diesem Recht Gebrauch, wird dies als Ausübung der Option bezeichnet. Er darf sein Recht durch Nichtausübung auch verfallen lassen.