Ordensname
in gläubigen Gemeinschaft angenommener Name / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Ordensname ist der beim Eintritt in eine Ordensgemeinschaft angenommene Name, der ordensintern und in der Regel auch nach außen an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt. In den meisten Gemeinschaften wird dieser Name bei der Aufnahme ins Noviziat und traditionell vom Oberen vergeben. In einigen Orden geschieht dies bereits beim Eintritt oder bei der Entscheidung über die Aufnahme des Anwärters.