Particl (Kryptowährung)
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Particl (Abkürzung: PART) ist ein blockchainbasiertes Open-Source-Projekt aus dem Bereich der Kryptowährungen. Particl hat als erstes Projekt die von CryptoNote beschriebenen Schwachstellen im Bitcoinsystem beseitigt. Im Juli 2019 wurde die Übereinstimmung der von Particl erweiterten Bitcoin-Code-Basis mit den von S. Noether und B. Bünz beschriebenen MLSAG- und Bulletproof-Protokollen durch ein unabhängiges Sicherheits-Audit erstmals beschrieben.[1] Am 16. Juli 2019 führte Particl als erstes Krypto-Projekt die von CryptoNote und Monero herrührende Privatsphären-Technologie auf seiner auf Bitcoin basierenden Blockchain ein. Particl gilt als technologischer Vorreiter bei der Implementierung von Privatsphären-Technologien.[2] Particl, und das ihm zugrundeliegende Projekt ShadowCash, dienen als Vorlage für zahlreiche weitere Krypto-Projekte aus dem Bereich der wachsenden Anzahl an Privatsphären-Coins, wie z. B. Verge, Ghost, Divi, DarkPay, Veil, u. a.
Particl | |
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Symbol | PART |
Erscheinungsjahr | 2017 |
Gründer | SDC: rynomster, crz, tecnovert |
Entwickler | kewde, dasource, tecnovert, ludx, abensemer, spazzymoto, allien, crz |
Mining | PPoS/SHA256
Blockbelohnung: 2% p. a. Blockintervall: ca. 2 Min. Blockgröße: 2 MB |
Website | particl.io |
Von 2014 bis 2018 gehörten Particl bzw. ShadowCash mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 200 Millionen Euro zu den fünfzig bedeutendsten Krypto-Projekten. Particl wird von einer Schweizer Stiftung aktiv unterstützt und kontinuierlich weiterentwickelt.[3] Particl veröffentlichte am 12. August 2019 seinen ersten dezentral aufgebauten Peer-to-Peer-Marktplatz. Der Particl-Marktplatz nutzt die proprietäre Kryptowährung PART als alleiniges Zahlungsmittel zur Abwicklung jeglicher Handelsaktivitäten nach dem spieltheoretischen MAD-Escrow-Prinzip. Durch einen in der Marktplatz-Anwendung integrierten Tausch- und Wechsel-Service können nicht-proprietäre Kryptowährungen an externen Handelsplätzen in PART umgetauscht werden.[4] Damit wurde erstmals ermöglicht, Online-Handel zu betreiben, ohne nachverfolgbare persönliche Daten an „Mittelsmänner“, z. B. Zahlungsdienstleister oder Handelsplattformen, preisgeben zu müssen.