Person des öffentlichen Lebens
unbestimmter Zivilrechtsbegriff, der das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild beeinflusst / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Person des öffentlichen Lebens (englisch public figure, französisch personne publique) ist ein Rechtsbegriff im europäischen, schweizerischen und US-amerikanischen Recht für besonders bekannte Personen. Im Französischen bezeichnet ‚personne publique’ auch die öffentlich-rechtliche Körperschaft.[1]
Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild. Der Begriff und der Inhalt des Konzepts variiert je nach Rechtsordnung.[2] Sie stehen im Zusammenhang der Ausdifferenzierung der Rechtspersönlichkeit.[3][4]