Personalstatut
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Dieser Artikel betrifft das Privatrecht. Zum öffentlichen Dienstrecht völkerrechtlicher Organisationen siehe Internationales Dienstrecht.
Das Personalstatut ist Recht, das sich auf persönliche Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person bezieht. Zu unterscheiden sind eine abstrakte, kollisionsrechtliche und eine konkrete, sachrechtliche Bedeutung.
Siehe auch: Statut