Pfalz-Zweibrücken
ehemaliges Herzogturm / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Pfalz-Zweibrücken?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, auch Fürstentum Pfalz-Zweibrücken und Pfalzgrafschaft Zweibrücken genannt, war ein reichsunmittelbares Fürstentum des Heiligen Römischen Reichs. Es wurde 1444 konzipiert und 1453/59 eingerichtet und bestand unter der Herrschaft der Wittelsbacher bis 1801. Der Residenzsitz war zunächst Meisenheim am Glan, ab 1477 das namensgebende Zweibrücken. Mit der älteren Grafschaft Zweibrücken bestand zwar territorial eine Überschneidung, jedoch nicht dynastisch, insbesondere führten die Fürsten nicht den Titel eines Grafen zu Zweibrücken.
Schnelle Fakten Territorium im Heiligen Römischen Reich, Wappen ...
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
---|---|
Pfalz-Zweibrücken | |
Wappen | |
Karte | |
Pfalz-Zweibrücken und andere wittelsbachische Nebenlinien um 1700 | |
Entstanden aus | 1444: Pfalz-Simmern-Zweibrücken, 1444: Grafschaft Veldenz |
Herrschaftsform | Fürstentum |
Herrscher/ Regierung | Fürst |
Heutige Region/en | DE-RP/DE-SL/FR-57/FR-67 |
Hauptstädte/ Residenzen | 1444: Meisenheim, 1477: Zweibrücken |
Dynastien | 1444: Wittelsbach |
Konfession/ Religionen | bis 1533: katholisch, 1533: lutherisch, 1588: reformiert, 1681: lutherisch, 1718: katholisch |
Sprache/n | deutsch |
Aufgegangen in | 1793/1801: Frankreich |
Schließen