Preußische Landgemeindeordnung
Gemeinde laut preußischer Landgemeindeordnung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Landgemeinde ist im Unterschied zur Stadtgemeinde eine Gemeinde auf dem Land – das heißt außerhalb der Stadtgebiete. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren Ortsteilen, die in verschiedene Gemarkungen, welche wiederum in verschiedene Fluren unterteilt sein können, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortschaften, also ehemals selbständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.