Preußischer Landtag
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Der Begriff Preußischer Landtag bezeichnete vom 15. Jahrhundert bis 1848 vollkommen unterschiedliche politische Institutionen in der historischen Landschaft Preußen und danach, wiederum mit wechselnder Bedeutung, im Preußischen Staat.
In der frühen Neuzeit wurde die landständische Versammlung von Preußen Königlichen Anteils als preußischer Landtag bezeichnet. Von 1849 bis 1918 bezeichnete der Begriff Preußischer Landtag die aus den zwei Kammern Herrenhaus und Abgeordnetenhaus gebildete preußische Volksvertretung. Während der Weimarer Republik hieß die erste Kammer des Landesparlaments des Freistaates Preußen Preußischer Landtag, die zweite Kammer war der Preußische Staatsrat.