Prozessökonomie
Optimierung von Aufwand und Nutzen eines gerichtlichen Prozesses / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Prozessökonomie ist ein Begriff aus dem Prozessrecht und bedeutet eine wirtschaftliche Verfahrensgestaltung. Eine gesetzliche oder sonst allgemein anerkannte Definition des Begriffes gibt es nicht, dennoch findet sich der Ausdruck vermehrt in Gesetzesmaterialien wie auch gerichtlichen Erwägungen. Es besteht keine Einigkeit darüber, ob es sich bei dem Gebot prozessökonomischen Vorgehens um einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz handelt. Abgeleitet wird das Gebot bzw. der Grundsatz sowohl vom (verfassungsmäßigen) Verhältnismäßigkeitsprinzip bzw. auch vom (ungeschriebenen) Verfahrensgrundsatz der Zweckmäßigkeit.