Präjudiz
richtungsweisender Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dieser Leitentscheidung liegt in der weitgehenden Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte, die zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung führt.