Rechtsgrundlage
Rechtsnorm zur Regelung eines Einzelfalls / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Rechtsgrundlage, auch Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm, ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet eine Rechtsnorm, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls ermächtigt.