Reichsfilmkammer
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Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Filmwesen regelte. Jede Person, die im Deutschen Reich an Filmproduktionen mitwirken wollte, musste Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Eine Nicht-Mitgliedschaft kam einem Berufsverbot gleich. Die RFK war Teil der Gleichschaltung der Gesellschaft im Dritten Reich und hatte ihren Sitz in Berlin. Untergebracht war sie in der Meinekestraße 21, bis sie 1942 nach der Zerstörung dieses Hauses durch einen Luftangriff in die Schlüterstraße 45 umziehen musste.