Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie)
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Die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Bilanz-Richtlinie oder BilanzRL) wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union[1] veröffentlicht und muss von den Unionsmitgliedstaaten bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Noch bevor die Umsetzungsfrist der BilanzRL (2013/34/EU) abgelaufen war, wurde bereits eine Änderungsrichtlinie (2014/95/EU) erlassen.[2] Die BilanzRL ist auch durch die EWR-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Island und Norwegen umzusetzen.
Schnelle Fakten Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein., Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union ...
Richtlinie 2013/34/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Bilanzrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Gesellschaftsrecht |
Grundlage: | Artikel 50 Absatz 1 AEUV |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 19. Juli 2013 |
Ersetzt: | Richtlinie 78/660/EWG, Richtlinie 83/349/EWG |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
20. Juli 2015 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz |
Fundstelle: | ABl. L 182 vom 29. Juni 2013, S. 19–76 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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