Richtlinie 89/686/EWG
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Die Richtlinie 89/686/EWG ist eine Europäische Richtlinie, durch die die Rechtsvorschriften für eine sichere persönliche Schutzausrüstung in der Europäischen Union harmonisiert wurden. Sie wurde zum 20. April 2018 durch die Verordnung (EU) 2016/425 außer Kraft gesetzt und ersetzt.[1]
Schnelle Fakten Regelung ist außer Kraft getreten., Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union ...
Richtlinie 89/686/EG | |
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Titel: | Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen |
Kurztitel: | Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen |
Rechtsmaterie: | Arbeitsschutz, UVV, Gesundheitsschutz |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 100a |
Datum des Rechtsakts: | 21. Dezember 1989 |
Veröffentlichungsdatum: | 30. Dezember 1989 |
Inkrafttreten: | 30. Dezember 1989 |
Anzuwenden ab: | 31. Dezember 1991 |
Letzte Änderung durch: | Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
27. Juni 2007 |
Ersetzt durch: | Verordnung (EU) 2016/425 |
Außerkrafttreten: | 20. April 2018 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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