Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei
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Der Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei war ein Erlass des Reichsministers des Innern vom 20. September 1936 (RMBliV. 1936, S. 1339), der die organisatorische Selbständigkeit der Kriminalpolizei der deutschen Länder beseitigte und sie einem zentralen und einheitlichem Vollzugsdienst der Reichskriminalpolizei unterstellte.[1]