SS-Ehren- und Rangführer zur besonderen Verwendung
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SS-Ehren- und Rangführer zur besonderen Verwendung waren Dienstgrade, die am 23. Juni 1933 von Heinrich Himmler eingeführt wurden und in die Personen ehrenhalber befördert werden konnten.[1] Die Titel wurden „für besondere Verdienste um die Belangenschaften der SS und des Öffentlichen Lebens“ verliehen. Der Rang entsprach in etwa der Stellung à la suite der Kaiserzeit. Die ersten SS-Ehrenführer entstammen dem Freundeskreis Reichsführer SS, als Heinrich Himmler von den 32 nicht der SS angehörigen Mitgliedern 15 in den Rang von Ehrenführern erhob.[2][3]
Mitte der 1930er-Jahre wurden die Rang- und Ehrenführer zur besonderen Verwendung abgeschafft. Ehrenhalber aufgenommene SS-Mitglieder mussten nun innerhalb von sieben Tagen einen Aufnahme- und Verpflichtungsschein einreichen und einen Eid auf Hitler leisten, was sie letztendlich zu regulären Mitglieder des SS-Führungskorps machte. Doch im Gegensatz zu den übrigen SS-Mitgliedern wurden sie nicht rassisch gemustert.[4]
Auch das 1937 herausgegebene Organisationsbuch der NSDAP führte die einstigen Rang- und Ehrenführer als Angehörige des regulären SS-Führerkorps:
„Die Bezeichnungen Ehren- und Rangführer zur besonderen Verwendung fallen fort, da den Ehrentitel ‚SS-Mann‘ jeder vollberechtigte Angehörige der Schutzstaffel vom SS-Mann bis zum Reichsführer SS führt.“