Sachübernahme
Verpflichtung der Gesellschaft zur Übernahme von Vermögensgegenständen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Sachübernahme bezeichnet man im Kapitalgesellschaftsrecht eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Übernahme von Vermögensgegenständen, die nicht im Rahmen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte erfolgt.