Schuldner
natürliche oder juristische Person, welche eine Leistung zu bewirken hat / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Schuldner im allgemeinen Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht. Zum gleichnamigen Film siehe Schuldner (Film). Der Schuldner als Subjekt des Insolvenzverfahrens wird unter Insolvenzrecht (Deutschland) erläutert.
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Komplementärbegriff zu Schuldner ist der Gläubiger. Außerjuristisch werden Schuldner oft Debitoren genannt.