Selbständigkeit (beruflich)
wirtschaftliche Tätigkeit auf Rechnung des Erwerbstätigen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert den allgemeinen Begriff des Unternehmers. Zur steuerrechtlichen Betrachtung siehe Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.